Dienstag, August 15, 2006

Ladenschlußzeiten an Werktagen in NRW aufgehoben

Geschlossen bleiben die Läden in der Regel an Sonntagen, allerdings mit zahlreichen Ausnahmen. Lediglich die Adventssonntage dürfen dem Entwurf zufolge auf keinen Fall freigegeben werden. Ansonsten sind weiterhin vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage pro Jahr mit jeweils maximal fünf Stunden Öffnungszeit zulässig. Allerdings wird kein vorgeblicher Grund wie ein Volksfest oder Schützenzug für die Genehmigung mehr benötigt.
Imho bedeutet das ja, daß Carreéfest und Kunst im Carreé dieses Jahr das letzte Mal stattfinden.